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Presse/ Schriften · 10/03/2024
Als Notwehr bezeichnet man im deutschen Straf- und Zivilrecht diejenige Verteidigungshandlung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden. Geregelt ist die Notwehr in § 32 des Strafgesetzbuchs (StGB), in § 15 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) und im privatrechtlichen Bereich in § 227 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB).